Eine Abgrenzungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen zwei Markeninhabern, der festlegt, dass jeder seinen Markennamen nur in einem bestimmten, vom anderen ausgeschlossenen Waren- oder Dienstleistungsbereich verwendet. Dieses Instrument dient dazu, bestehende Kollisionskonflikte im Markenregister beizulegen, ohne ein kostspieliges Löschungsverfahren vor Gericht oder beim Amt durchlaufen zu müssen.

Im praktischen Markenmanagement treffen Unternehmen häufig auf ältere Marken Dritter, die in ähnlichen Klassen eingetrag


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