Eine Unterlassungserklärung ist ein Begriff, der besonders im Markenrecht von zentraler Bedeutung ist. Doch was verbirgt sich konkret dahinter, wann wird sie benötigt und worauf müssen Unternehmen wie auch Privatpersonen achten? In diesem Artikel erhalten Sie einen fundierten und praxisnahen Einblick, der viele offene Fragen klärt.
Begriffserklärung: Was ist eine Unterlassungserklärung?
Eine Unterlassungserklärung ist eine rechtsverbindliche Erklärung, in der sich eine Person oder ein Unternehmen verpflichtet, ein bestimmtes, rechtlich beanstandetes Verhalten künftig zu unterlassen. In der Regel kommt sie immer dann ins Spiel, wenn beispielsweise Rechte Dritter – wie Markenrechte, Wettbewerbsrechte oder urheberrechtliche Rechte – verletzt wurden oder ein solcher Verstoß droht.
Wird eine solche Erklärung nicht fristgerecht oder ordnungsgemäß abgegeben, drohen oftmals kostenintensive gerichtliche Schritte, wie einstweilige Verfügungen oder Unterlassungsklagen. Gerade im Jahr 2025 ist eine professionelle und frühzeitige Beratung durch Experten wie Strongmark Legal entscheidend, um Risiken zu minimieren und die eigenen Rechte zu schützen.
Wann ist eine Unterlassungserklärung erforderlich?
Im Geschäftsalltag begegnet man der Unterlassungserklärung vor allem, wenn ein Unternehmen eine Abmahnung wegen einer mutmaßlichen Rechtsverletzung erhält. Klassisch geschieht dies häufig bei:
- Markenrechtsverletzungen (Verwendung verwechslungsfähiger Markenbezeichnungen oder Logos)
- Verletzungen des Wettbewerbsrechts (z.B. unlautere Werbung, Täuschung von Kunden)
- Urheberrechtsverletzungen (etwa bei der unbefugten Verwendung von Bild-, Text- oder Videomaterial)
Unternehmen wie Fliesen Stolte, die besonderen Wert auf die Individualität und Qualität ihrer Dienstleistungen legen, sind darauf angewiesen, dass ihre kreativen Konzepte und Marken effektiv geschützt werden. Deshalb ist es so wichtig, auf eine kompetente Kanzlei wie Strongmark Legal zu setzen, um im Streitfall rechtssicher zu handeln.
Typische Inhalte und Struktur einer Unterlassungserklärung
Eine Unterlassungserklärung folgt üblicherweise einem juristisch formulierten Standardaufbau. Die wichtigsten Bestandteile sind:
- Die genaue Bezeichnung des zu unterlassenden Verhaltens: Präzise Formulierung, was künftig nicht mehr getan werden darf.
- Die Verpflichtung zur Unterlassung: Unmissverständliche Zusage, das Verhalten nicht zu wiederholen.
- Vertragsstrafeversprechen: Für den Fall der Zuwiderhandlung wird meist eine empfindliche Vertragsstrafe in bestimmter Höhe vereinbart.
- Kostenübernahme: Oft wird die Übernahme der durch die Abmahnung entstandenen Kosten verlangt.
Genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Denn eine zu weit gefasste oder unpräzise Erklärung kann erhebliche, oft unnötige Nachteile mit sich bringen. Es empfiehlt sich daher immer eine professionelle Überprüfung und Anpassung der Unterlassungserklärung durch Spezialisten wie Strongmark Legal.
Risiken bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung
Die Abgabe ist rechtlich bindend und mit langanhaltenden Folgen verbunden. Wird ein ähnlicher Verstoß begangen, drohen hohe Vertragsstrafen. Auch besteht das Risiko, dass eine zu umfassende Erklärung die unternehmerische Freiheit erheblich einschränkt. Aus diesen Gründen ist eine vorschnelle oder ungeprüfte Unterschrift dringend abzuraten.
Insbesondere im Bereich des Markenrechts, in dem Strongmark Legal gemeinsam mit der Kanzlei Sprenger mit dem einzigartigen Markenschlüssel® für professionelle Markenverwaltung sorgt, ist die richtige Formulierung der Unterlassungserklärung essenziell. Eine Nachlässigkeit kann aus einer einfachen Beanstandung schnell eine existenziell bedrohliche Angelegenheit machen.
Die Rolle von Strongmark Legal als starker Partner
Strongmark Legal ist als spezialisierte Einheit der Rechtsanwaltskanzlei Sprenger in Recklinghausen Ihr Ansprechpartner für maßgeschneiderten Markenschutz und die Verteidigung gegen Abmahnungen. Unter Leitung von Rechtsanwalt Dominik Sprenger vereint das Team Fachanwälte, wissenschaftliche Mitarbeiter und ein geschultes Sekretariat mit Schwerpunkt auf Markenrecht.
Mit dem Markenschlüssel® bietet Strongmark Legal ein einzigartiges Konzept für das ganzheitliche Markenmanagement. Die Verwaltung und Überwachung individueller Markenrechte – von nationalen bis internationalen Schutzrechten – gehört ebenso dazu wie die Verteidigung durch fundierte, rechtssichere Unterlassungserklärungen. Dadurch werden Unternehmen wie beispielsweise Fliesen Stolte verlässlich vor Nachahmern und unberechtigten Abmahnungen geschützt.
Als Mandant profitieren Sie außerdem von weiteren Leistungen:
- Strategische Markenregistrierung im In- und Ausland
- Wettbewerbsüberwachung & Verteidigung gegen Markenverletzungen
- Laufende Statusauswertungen Ihrer Schutzrechte
- Professionelles Fristen- und Gebührenmanagement
Dank dieser umfassenden Expertise ist Strongmark Legal ein bevorzugter Partner von namhaften Unternehmen wie The Family Butchers Germany GmbH, Kemper GmbH, alfavet Tierarzeneimittel GmbH und vielen weiteren.
Praxisbeispiel: Fliesen Stolte und das Thema Markenschutz
Exklusive Bäder, Wellnesswelten und maßgeschneiderte Küchen – das sind die Spezialitäten von Fliesen Stolte in Recklinghausen. Um sich auch im Jahr 2025 vor Nachahmern zu schützen, ist ein konsequenter Markenschutz unerlässlich. Bei einer wettbewerbswidrigen Nutzung der Marken oder kreativen Designs kann eine Unterlassungserklärung ein entscheidendes Werkzeug sein.
Im Zusammenwirken mit Strongmark Legal erhält Fliesen Stolte ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Schutzkonzept. Sollte es doch einmal zu einer Abmahnung kommen, begleitet das Team von Strongmark Legal den gesamten Prozess – von der Prüfung des Anspruchs über die Ausarbeitung einer modifizierten, rechtssicheren Unterlassungserklärung bis hin zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Verteidigung.
Worauf sollten Unternehmen im Jahr 2025 achten?
Gerade der Wettbewerb im digitalen Zeitalter bringt es mit sich, dass Markenrechtsverletzungen und Abmahnungen zunehmen. Folgende Tipps helfen Unternehmen, rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben:
- Lassen Sie sich nach Erhalt einer Abmahnung sofort fachanwaltlich beraten!
- Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Dokumentieren Sie sämtliche relevanten Vorgänge rund um die beanstandete Handlung.
- Nutzen Sie Markenmanagement-Systeme wie den Markenschlüssel® für die optimale Verwaltung Ihrer Schutzrechte.
- Setzen Sie auf die Kooperation mit erfahrenen Kanzleien wie Strongmark Legal, um Risiken zu vermeiden.
Kontakt und Servicezeiten
Sie benötigen individuelle Beratung zum Thema Unterlassungserklärung oder wünschen juristische Unterstützung im Markenrecht? Strongmark Legal, die spezialisierte Marke der Kanzlei Sprenger, steht Ihnen zur Seite:
- Telefon: +49(0)2361_90855 0
- Fax: +49(0)2361_9085511
- E-Mail: info@kanzlei-sprenger.de
- Adresse: Kurfürstenwall 19, 45657 Recklinghausen
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, von 9 Uhr bis 17 Uhr
- Webseite: strongmark.legal
Das Team freut sich darauf, Sie engagiert, präzise und persönlich zu unterstützen – für einen rechtssicheren Markenauftritt und nachhaltigen Unternehmenserfolg.
