Übertragung von Markenrechten: Worauf Unternehmen 2025 besonders achten müssen
Die Übertragung von Markenrechten ist für viele Unternehmen ein zentraler Hebel bei Nachfolge, Exit, Franchise oder Rebranding. Gleichzeitig ist sie rechtlich komplex und strategisch sensibel. Dieser Beitrag erklärt, was bei der Übertragung von Markenrechten zu beachten ist, welche Risiken lauern – und wie strukturiertes Markenmanagement diesen Prozess rechtssicher und wirtschaftlich macht.
Was bedeutet die Übertragung von Markenrechten konkret?
Unter der Übertragung von Markenrechten (Markenabtretung, Assignment) versteht man die ganz oder teilweise erfolgende Übertragung einer Marke – samt aller damit verbundenen Rechte und Pflichten – von einem Inhaber auf einen anderen. Dies kann betreffen:
- eingetragene Marken (z. B. beim DPMA, EUIPO oder WIPO)
- Wort-, Bild- und Wort-/Bild-Marken
- nationale, Unions- oder internationale Registrierungen
- einzelne Marken oder ganze Markenportfolios
Die Übertragung kann im Rahmen von Unternehmensverkäufen, Umstrukturierungen, Lizenzmodellen, Franchising oder auch bei der Konzentration eines Markenportfolios erfolgen. Sie ist immer mehr als ein bloßer Formalakt: Marken bilden in vielen Branchen einen wesentlichen Teil des Unternehmenswertes.
Rechtliche Grundlagen der Markenübertragung
In Deutschland richtet sich die Übertragung eingetragener Marken insbesondere nach dem Markengesetz (MarkenG). Zentrale Punkte:
- Übertragbarkeit: Marken sind grundsätzlich frei übertragbar, unabhängig vom Unternehmen.
- Form: Rechtlich wirksam wird die Übertragung durch Vertrag; zur Eintragung im Register ist regelmäßig Schriftform nötig.
- Registereintragung: Die Übertragung sollte beim jeweiligen Markenamt (z. B. DPMA, EUIPO) eingetragen werden, um Rechtssicherheit und Publizität zu gewährleisten.
- Umfang: Möglich sind vollständige Übertragungen, Teilübertragungen (für bestimmte Waren/Dienstleistungen) oder Übertragungen für bestimmte Territorien.
International kommen je nach Schutzland unterschiedliche formale Anforderungen hinzu (z. B. beglaubigte Dokumente, Übersetzungen). Ein strategisches Markenmanagement wie der Markenschlüssel® von Strongmark Legal sorgt dafür, dass diese Ebenen koordiniert werden.
Typische Anlässe für die Übertragung von Markenrechten
Die Abtretung von Marken tritt häufig in diesen Konstellationen auf:
- Unternehmensverkauf / M&A: Die Marke wird mitsamt Goodwill an den Käufer übertragen.
- Unternehmensnachfolge: Übergang auf die nächste Generation oder auf Management-Buy-in/Buy-out-Strukturen.
- Spaltung und Umstrukturierung: Aufteilung des Markenportfolios auf mehrere Gesellschaften.
- Franchise- und Lizenzmodelle: Kombination aus Übertragung einzelner Markenrechte und Lizenzierung.
- Rebranding und Fokussierung: Verkauf nicht mehr benötigter Marken, Bündelung starker Kernmarken.
In allen Fällen gilt: Die wirtschaftliche Bewertung der Marke und die rechtliche Struktur der Übertragung müssen sauber ineinandergreifen.
Risiken und Fallstricke bei der Übertragung von Markenrechten
Fehler in der Markenübertragung können sich direkt auf den Unternehmenswert und die Durchsetzbarkeit der Marke auswirken. Typische Risiken sind:
- Unklare Rechtekette: Nicht sauber dokumentierte frühere Inhaberwechsel erschweren oder verhindern die wirksame Übertragung.
- Kollisionen mit älteren Rechten: Im Zuge der Übertragung werden Konflikte mit älteren Marken oder Unternehmenskennzeichen sichtbar.
- Fehlende internationale Konsistenz: Marke ist in manchen Ländern auf die Muttergesellschaft, in anderen auf Tochterunternehmen eingetragen.
- Unpassende Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse: Die übertragene Marke deckt das tatsächliche Geschäftsmodell nicht (mehr) ab.
- Unberücksichtigte Lizenzen und Sicherheiten: Drittrechte (z. B. Lizenzen, Verpfändungen) blockieren oder verkomplizieren die Übertragung.
Ein strukturierter, EDV-gestützter Überblick über alle Schutzrechte – wie ihn der Markenschlüssel® bietet – reduziert diese Risiken erheblich.
Wie läuft eine professionelle Markenübertragung ab?
Schritt 1: Analyse des Markenportfolios
Am Anfang steht die Bestandsaufnahme: Welche Marken existieren, wo sind sie registriert, welche Waren/Dienstleistungen sind geschützt, welche Lizenzen oder Streitigkeiten bestehen? Das individuell abgestimmte Kategorisierungssystem des Markenschlüssel® ordnet Marken übersichtlich nach Funktion, Region und Schutzumfang.
Schritt 2: Rechtliche und wirtschaftliche Strukturierung
Im nächsten Schritt wird entschieden, wie die Übertragung rechtlich gestaltet wird (z. B. Einzelübertragung, Übertragung im Rahmen eines Asset Deals, Teilübertragung) und wie sie sich wirtschaftlich in Kaufpreis, Lizenzmodelle oder Earn-out-Regelungen einfügt.
Schritt 3: Vertragsgestaltung
Der Markenübertragungsvertrag regelt u. a.:
- genaue Bezeichnung der Marken und Register
- Umfang (Territorien, Waren/Dienstleistungen)
- Stichtag der Übertragung
- Haftung und Garantien (z. B. Freiheit von Rechten Dritter)
- Umgang mit laufenden Verfahren und Lizenzen
Schritt 4: Registeranpassungen und Nachverfolgung
Nach Vertragsabschluss müssen die entsprechenden Markenämter informiert und die Inhaberänderungen eingetragen werden. Hier zeigt sich der Nutzen einer EDV-gestützten Schutzrechtsverwaltung, wie sie Strongmark Legal einsetzt: Fristen, Gebühren und Status werden automatisch überwacht und dokumentiert.
Übertragung von Markenrechten vs. Lizenzierung: Was passt besser?
Nicht immer ist die endgültige Übertragung der Marke die beste Lösung. Häufig bietet sich eine Lizenzierung an. Die folgende Tabelle zeigt wichtige Unterschiede:
Vergleich: Übertragung von Markenrechten vs. Markenlizenz
1. Eigentum an der Marke
Übertragung: Erwerber wird vollwertiger Markeninhaber.
Lizenz: Ursprünglicher Inhaber bleibt Rechteinhaber, Lizenznehmer erhält Nutzungsrechte.
2. Einfluss und Kontrolle
Übertragung: Übertragender verliert die Kontrolle (sofern nicht vertraglich vorbehalten).
Lizenz: Inhaber kann Qualitätsstandards und Nutzungsrahmen genau vorgeben.
3. Wirtschaftliche Perspektive
Übertragung: Einmalige oder ratierliche Kaufpreiszahlung, aber Verlust künftiger Erträge aus der Marke.
Lizenz: Laufende Lizenzgebühren, Marke bleibt Bestandteil des Unternehmensvermögens.
4. Einsatzszenarien
Übertragung: Unternehmensverkauf, strategischer Ausstieg aus einem Markt, Konzentration auf Kernmarken.
Lizenz: Franchise, Kooperationen, Markentest in neuen Märkten, Joint Ventures.
Ob Übertragung oder Lizenz – eine strategische Markenplanung ist entscheidend, damit die Marke langfristig die Bindung zwischen Unternehmen und Kunden sichert.
Wie der Markenschlüssel® von Strongmark Legal bei Markenübertragungen unterstützt
Strongmark Legal, eine Marke der Rechtsanwaltskanzlei Sprenger, ist auf umfassenden Markenschutz spezialisiert. Herzstück ist der Markenschlüssel® – ein praxisbewährtes System für ganzheitliches Markenmanagement:
- individuelle Kategorisierung aller Marken im Portfolio
- Verwaltung nationaler und internationaler Markenregistrierungen
- Überwachung von Markenkollisionen, Fristen und Gebühren
- regelmäßige Statusübersichten zu Schutzrechten und Rechtsstreitigkeiten
- konsequente Dokumentation aller Schutz- und Verteidigungsmaßnahmen
Gerade bei der Übertragung von Markenrechten ermöglicht der Markenschlüssel® schnelle, belastbare Entscheidungen: Welche Marken werden übertragen, welche lizenziert, welche konsolidiert oder aufgegeben? Die EDV-gestützte Schutzrechtsverwaltung sorgt für eine sichere und kostensparende Handhabung – von der Analyse bis zur Eintragung der Übertragung.
Strongmark Legal & Kanzlei Sprenger: Spezialisten für Markenrecht
Hinter Strongmark Legal steht die auf Markenrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei Sprenger mit Inhaber Rechtsanwalt Dominik Sprenger. Ein Team aus Fachanwälten, wissenschaftlichen Mitarbeitern und qualifizierten Sekretariatskräften betreut:
- Großunternehmen mit umfangreichem Schutzrechts-Management
- kleine und mittlere Unternehmen
- Startups und Freiberufler
Markenrecht wird hier als kontinuierlicher Prozess verstanden, nicht als einmalige Registrierung. Zu den Referenzen zählen u. a. The Family Butchers Germany GmbH, The Plantly Butchers GmbH, Gute Botschafter GmbH, Kemper GmbH, alfavet Tierarzneimittel GmbH, H&R Spezialfedern GmbH & Co. KG, Prinz Studio Franchise, Hochschule Düsseldorf, Cologne Intelligence GmbH und Plus X Award.
Kontakt und Sprechzeiten:
- Strongmark Legal / Kanzlei Sprenger
- Kurfürstenwall 19, 45657 Recklinghausen
- Fon: +49 (0)2361 90855 0
- Fax: +49 (0)2361 90855 11
- E-Mail: info@kanzlei-sprenger.de
- Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 9:00–17:00 Uhr
- Webseite: https://strongmark.legal/
Praxisbeispiel: Markenübertragung im Franchise-System
Ein wachsendes Food-Franchise (ähnlich den von Strongmark betreuten Unternehmen der Lebensmittelbranche) stand vor der Herausforderung, seine Markenstruktur zu ordnen: Die Hauptmarke war bei der Muttergesellschaft registriert, einzelne Submarken lagen bei Landesgesellschaften oder Gründern. Für einen geplanten Investoreneinstieg mussten alle Rechte gebündelt und teilweise auf eine zentrale IP-Holding übertragen werden.
Mit Hilfe des Markenschlüssel® wurden:
- alle nationalen und internationalen Marken erfasst und kategorisiert
- Kollisionen mit Drittmarken identifiziert und bereinigt
- Übertragungsverträge und begleitende Lizenzverträge strukturiert
- die Eintragungen bei den Markenämtern koordiniert und nachverfolgt
Ergebnis: Ein transparentes, rechtssicheres Markenportfolio, das den Einstieg des Investors erleichterte und zugleich klare Lizenzstrukturen für die Franchise-Partner schuf.
Wann sollten Sie bei der Übertragung von Markenrechten Unterstützung einholen?
Spätestens wenn mehrere Marken, Länder oder Vertragsparteien betroffen sind, lohnt der frühzeitige Einbezug spezialisierter Markenrechtsexperten. Strongmark Legal unterstützt Sie u. a. mit:
- strategischer Planung von Markenübertragungen und -lizenzen
- Due-Diligence-Prüfungen von Markenportfolios
- Gestaltung und Verhandlung von Übertragungs- und Lizenzverträgen
- Koordination der Registereintragungen weltweit
Wenn Sie eine konkrete Übertragung planen oder Ihr Markenportfolio auf Transaktionen vorbereiten möchten, können Sie über https://strongmark.legal/ oder telefonisch unter +49 (0)2361 90855 0 einen Beratungstermin vereinbaren.
Die Übertragung von Markenrechten ist ein zentraler Baustein moderner Unternehmensstrategien – ob im Rahmen von Nachfolge, M&A oder Franchise. Wer Marken als langfristige Vertrauensbrücke zwischen Unternehmen und Kunden versteht, braucht klare Strukturen, belastbare Verträge und ein vorausschauendes Management. Mit einem systematischen Ansatz wie dem Markenschlüssel® und der Expertise von Strongmark Legal lassen sich Markenübertragungen rechtssicher, effizient und strategisch klug gestalten.
